Solidarität mit Gabriele Kanze! Informationen zum Prozess in Madrid am 29.11.2004 |
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Der Europäische Haftbefehl von Wolfgang KaleckWolfgang Kaleck ist Generalsekretär der Europäischen Demokratischen Anwälte (EDA) und Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV). Ausweitung der Kompetenzen für die Strafverfolger Europa konstituiert sich mehr und mehr als einheitlicher
kriminalgeographischer Raum. Dies bedeutet im Moment eine ständig zunehmende
grenzüberschreitende Strafverfolgung und Ausweitung der Kompetenzen für
die Strafverfolger ohne Ausgleich auf der Ebene des Rechtsschutzes und
der Verfahrensrechte. Die Dominanz der Exekutive innerhalb der Politik
der "Dritten Säule" scheint zur Dominanz der nationalen und europäischen
Strafverfolgungsbehörden in grenzüberschreitenden Strafverfahren zu werden.
Dadurch drohen die Architektur des Strafverfahrens als fairer Prozess
und die rechtsstaatliche Gesamtbalance zerstört zu werden.
7. Juni 2004
Fehlende europäische demokratische Öffentlichkeit Der Europäische Haftbefehl In den meisten EU-Staaten ist der EHB bereits Alltagspraxis. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz kurz vor der Verabschiedung. Sicherheit ist aber nur durch Wahrung der Menschen- und Freiheitsrechte gewährleistet. Die Grundrechte und die Prinzipien des fairen Verfahrens sind in der entstehenden europäischen Rechtsordnung zu verankern. Die Schaffung weiterer Kompetenzen für die europäischen Strafverfolgungsbehörden und die Entstehung weiterer Behörden muss mit dem gleichzeitigen Auf- und Ausbau von Rechtsschutzmöglichkeiten und Verfahrensrechten einhergehen, um die rechtsstaatliche Gesamtbalance wiederherzustellen. Sonst drohen die Grundrechte zum Spielball von EU-Strafverfolgungsbehörden zu werden. << zurück | |||||
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