Solidarität mit Gabriele Kanze!
Informationen zum Prozess in Madrid am 29.11.2004




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Hintergrund: Zehn Jahre politische Verfolgung

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1993
kehrte Gabriele Kanze nach dreijährigem Aufenthalt bei ihrem Lebensgefährten in Barcelona nach Berlin zurück und setzte ihr Studium fort.

1994
musste ihr Freund Benjamin Ramos Vega aus Spanien fliehen; ein festgenommenes Mitglied der baskischen ETA hatte unter Folter die Anschrift einer Wohnung angegeben, dessen Mietvertrag auf den Namen von Benjamin Ramos Vega lautete.

1995
wurde Benjamin Ramos Vega bei Gabriele Kanze in Berlin festgenommen und in Auslieferungshaft gesteckt.

1996
heirateten Gabriele Kanze und Benjamin Ramos Vega im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses Berlin-Moabit.

1996
wurde Benjamin Ramos Vega nach einem politischen und juristischen Streit um die Verwertung von durch Folter erpresste Aussagen nach Spanien überstellt.

1997
wurde er bei einem umstrittenen Prozess, der von einer internationalen Delegation beobachtet wurde, zu elf Jahren Haft verurteilt.

1998
stellte das Bundeskriminalamt nach dreijährigen Ermittlungen das Verfahren wegen Sprengstoffbesitz und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gegen Gabriele Kanze mangels Tatverdacht ein.

2000
wurde der schwer kranke Benjamin Ramos Vega aus der Haft beurlaubt. Er muss sich seitdem regelmäßig bei der Polizei melden und darf Spanien nicht verlassen.

2002
verließ Gabriele Kanze nach neun Jahren erstmals die Bundesrepublik. Beim Grenzübertritt in die Schweiz wurde sie auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls verhaftet, der auf den Ermittlungsergebnissen von 1994 beruht und nicht nur Tatsachen, sondern auch die Entwicklung nach 1994 vollständig ignoriert, insbesondere die Ergebnisse des Verfahrens gegen ihren jetzigen Ehemann.

2003
wird Gabriele Kanze nach mehrmonatiger Auslieferungshaft nach Spanien ausgeliefert, wo sie seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

2004
wird Gabriele Kanze entweder freigesprochen, so dass sie nach zehn Jahren Trennung, Verfolgung und Krankheit erstmals wieder ein halbwegs normales Leben mit ihrem Mann führen kann; oder sie verschwindet für vierzehn Jahre hinter Gittern - für eine Tat, die sie nicht begangen hat.


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