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Jahresbericht 2004 von Amnesty International über Spanien


Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003

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SPANIEN
Concerns in Europe and Central Asia, January-June 2003: Spain (ai-Index: EUR 01/016/2003)
(Auszüge)


... Ungeachtet der massiven Kritik des Europäischen Ausschusses an dem anhaltenden Fehlen grundlegender Schutzvorkehrungen gegen Misshandlungen an Gefangenen, die die Behörden auf der Grundlage von "Anti-Terrorismus"-Gesetzen festhielten, setzte ein neues Gesetz die Frist, während der bestimmte straftatverdächtige Personen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden durften, auf mehr als das Doppelte herauf. Die Regierung bestritt nach wie vor kategorisch, dass in Spanien Personen gefoltert werden. ...

Vorwürfe über Folterungen
Ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftierte Gefangene, zumeist der Mitgliedschaft in der ETA verdächtigte Personen, erhoben den Vorwurf, im Gewahrsam von Angehörigen der Guardia Civil oder von Polizeibeamten gefoltert oder misshandelt worden zu sein.

Der Fall von fünfzehn Katalanen
Im November gab der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Einzelheiten eines ihm vorliegenden Falles von 15 Katalanen bekannt, die als Sympathisanten einer katalanischen Unabhängigkeitsbewegung galten. Die Katalanen machten geltend, dass man sie bei ihrer Festnahme und im behördlichen Gewahrsam in Katalonien wie auch im Hauptquartier der Guardia Civil in Madrid Mitte 1992 physischer und psychischer Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt hatte.

Verleger und Journalisten gefoltert
Nach der Schließung von Euskaldunon Egunkaria im Februar nahmen die Behörden eine Gruppe von Verlegern und Journalisten fest und hielten sie ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Nach ihrer Freilassung berichteten Martxelo Otamendi Egiguren und einige andere Mithäftlinge, dass man sie mit der so genannten "bolsa"-Methode, bei der Plastiktüten über den Kopf gestülpt und festgezogen werden, fast zum Ersticken gebracht, bis zur Erschöpfung zu körperlichen Übungen gezwungen und durch Drohungen und Scheinhinrichtungen gefoltert hatte.
Die Regierung reichte beim Nationalen Gerichtshof Klage gegen die Männer ein.
Sie warf ihnen vor, "mit einer bewaffneten Bande [der ETA] zu kollaborieren", indem sie im Rahmen einer von der ETA beeinflussten Strategie Foltervorwürfe erhoben hätten, um demokratische Strukturen zu untergraben.
amnesty international erwiderte darauf, dass die beste Möglichkeit, ungerechtfertigten Beschwerden vorzubeugen, in der Einführung besserer Schutzmaßnahmen gegen Misshandlungen bestehe. Die Organisation befürchtete, dass die Reaktion der Regierung noch vor einer umfassenden Untersuchung der Anschuldigungen der Häftlinge einem Klima der Straflosigkeit Vorschub leisten könnte, in dem es Häftlinge oder Gefangene aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nicht wagen, über erlittene Folterungen oder Misshandlungen zu berichten. Eine Antwort auf Forderungen von amnesty international nach einer umfassenden Untersuchung der von den Journalisten erhobenen Vorwürfe stand bei Jahresende noch aus.

Ausbleibende Maßnahmen zur Verhütung von Folterungen
Im März machte der Europäische Ausschuss gegen Folter die Erkenntnisse einer im Juli 2001 unternommenen Mission publik. In seinem Bericht äußerte er Kritik an den Behörden wegen ihres Versäumnisses, ungeachtet vorausgegangener Zusicherungen seine Empfehlungen aus den Vorjahren umzusetzen. Hierzu zählte auch das Recht auf der Grundlage der "Anti-Terrorismus"-Gesetze festgehaltener straftatverdächtiger Personen auf Zugang zu einem Rechtsanwalt von Beginn ihres Freiheitsentzuges an.
Der Ausschuss forderte konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung von zwei weiteren grundlegenden Schutzrechten: das Recht inhaftierter Personen darauf, dass eine dritte Partei von der Tatsache ihrer Festnahme benachrichtigt wird, und das Recht auf eine Untersuchung durch einen Arzt ihrer Wahl zusätzlich zu einer etwaigen Untersuchung durch einen von den Polizeibehörden hinzugezogenen Arzt. Der Ausschuss drängte auch auf die Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das Beschwerden gegen Strafverfolgungsbehörden nachgehen soll, und gemahnte Spanien an seine Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Ausschuss. Er erklärte, die "festgefahrene Situation" in Bezug auf ein so wichtiges Thema wie die Stärkung von Schutzvorkehrungen gegen Misshandlungen müsse durchbrochen werden.

Zeitraum der Incomunicado-Haft verdoppelt
Statt jedoch die langjährigen Empfehlungen des Ausschusses und anderer internationaler Institutionen zur Stärkung der Schutzvorkehrungen für Häftlinge zu implementieren, haben die spanischen Behörden im Berichtszeitraum für bestimmte Personen die für die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zulässige Frist mehr als verdoppelt.

Im Oktober trat eine Änderung der Strafprozessordnung in Bezug auf die Untersuchungshaft in Kraft, auf deren Grundlage straftatverdächtige Personen bis zu 13 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden dürfen: fünf Tage im Gewahrsam von Polizei oder Guardia Civil, gefolgt - soweit eine richterliche Anordnung vorliegt - von weiteren acht Tagen in einer Haftanstalt.

Im November genehmigte das spanische Parlament eine Reform des Strafgesetzbuches, auf deren Grundlage die Tatmotive, anhand deren Folter im spanischen Strafgesetzbuch definiert ist, um das Tatmotiv "Diskriminierung jeglicher Art" erweitert wurden.

Rücksichtsloser Schusswaffengebrauch
Nach vorliegenden Meldungen machten Angehörige der paramilitärischen Guardia Civil rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch, nachdem sie bei Zwischenfällen im Grenzgebiet zwischen Spanien und Marokko mit Steinen beworfen worden waren. Der Einsatz von Schusswaffen forderte mindestens ein Menschenleben, und bei mehreren anderen Vorfällen sind marokkanische Staatsangehörige schwer verletzt worden.

Berichte sprachen von mehr als 200 ähnlich gelagerten Fällen, bei denen auch Angehörige der Guardia Civil Verletzungen davongetragen haben. Im November äußerte amnesty international Besorgnis über die hohe Zahl angeblich "versehentlich" abgegebener Schüsse in den beiden Vorjahren und wies auf die mit dem Abfeuern von Warnschüssen in die Luft verbundenen Gefahren hin. Im Juli begannen die Behörden mit der Untersuchung des Falles eines Beamten der Guardia Civil, der dabei gefilmt worden war, wie er offenbar bedenkenlos Schüsse auf mehrere Marokkaner abgefeuert hatte, die versuchten, den Strand der autonomen Stadt Ceuta zu erreichen.

Im Oktober soll ein Beamter der Guardia Civil dem Vernehmen nach den marokkanischen Staatsangehörigen Mustafa Labrach erschossen haben. Das Opfer hatte einer Gruppe angehört, die unter dem Verdacht stand, Waren aus Ceuta nach Marokko schmuggeln zu wollen.
Meldungen zufolge setzte eine Patrouille der Guardia Civil, die am Grenzzaun mit Steinen bombardiert worden war, zunächst die üblichen Aufstandsbekämpfungsmethoden ein. Anschließend soll einer der Beamten einen Warnschuss in die Luft abgefeuert haben, da er dabei aber auf dem feuchten, felsigen Boden ausrutschte, traf sein Schuss versehentlich Mustafa Labrach in den Mund. Nach einer von den Behörden zunächst eingeleiteten internen Untersuchung übernahm ein Gericht die weiteren Ermittlungen. Da der Tod im Niemandsland zwischen den Staatsgrenzen eingetreten war, hatte anfangs Unklarheit über die gerichtliche Zuständigkeit geherrscht. ...

>> der gesamte Bericht kann unter download heruntergeladen werden.
>> ebenfalls die Berichte von amnesty international des Jahres 2003.


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