Solidarität mit Gabriele Kanze!
Informationen zum Prozess in Madrid am 29.11.2004




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Erklärung der internationalen Delegation zum Ende des Verfahrens gegen Gabriele Kanze

Der Prozess gegen die deutsche Staatsangehörige Gabriele Kanze, der heute am 29.11.04 vor der Audiencia Nacional in Madrid begann, endete nach nur wenigen Stunden mit der Entscheidung, sie nach 2 Jahren und acht Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Sie wurde zu einer Strafe von 2 Jahren und acht Monaten verurteilt, die durch die bereits erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbüßt ist. Damit entspricht der vom Gericht festgestellte Schuldumfang „rein zufällig“ der Dauer der bereits erlittenen Haft.

Dieses Ergebnis kam zustande, weil die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn anbot, wesentliche Teile der Anklage fallen zu lassen, nämlich Waffen-und Sprengstoffbesitz, wenn Gabriele Kanze auf eine weitere Beweisaufnahme verzichten und eine Verurteilung wegen Unterstützung einer „bewaffneten Bande“ akzeptieren würde. Im Gegenzug dafür sollte sie sofort freigelassen werden. Die Strafe sollte der bereits erlittenen Haftdauer entsprechen.

Dieses Angebot kam, ohne dass sich an dem zugrunde liegenden Sachverhalt irgendetwas geändert hatte. Es blieb der Anklagevorwurf der Unterstützung einer bewaffneten Bande, für den das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Jahren vorsieht. Da die Tat auf Bitten ihres Freundes und jetzigen Ehemannes begangen worden sein soll, reduzierte das Gericht diese Mindeststrafe.

Gabriele Kanze und ihre Verteidigerinnen haben dieses Angebot akzeptiert. Die Erfahrung vor dem spanischen Sondergericht Audiencia Nacional zeigt, dass eine Verurteilung selbst aufgrund einer einzigen unter Folter erpressten Aussage übliche Praxis ist. Damit war das Risiko einer Verurteilung zu einer wesentlich höheren Strafe zu groß.

  • Wir sind der Auffassung, dass mit diesem Urteil nicht Recht gesprochen wurde.

  • Schon die Auslieferung von Gabriele Kanze durch die Schweiz an Spanien wurde durch unhaltbare Vorwürfe – angeblicher Sprengstoff- und Waffenbesitz – rechtsmissbräuchlich von der spanischen Staatsanwaltschaft durchgesetzt.

  • Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren in allen diesen Punkten bereits mangels Tatverdachts eingestellt. Wie windig die Beweislage tatsächlich von Anfang war, zeigt, dass diese Punkte jetzt von der spanischen Staatsanwaltschaft selber fallen gelassen wurden.

  • Die Auslieferung erfolgte trotz der Tatsache, dass die belastenden Aussagen gegen Gabi Kanze unter Folter zustande gekommen waren.

  • Die in Spanien zulässige Untersuchungshaft von zwei Jahren ohne Überprüfung und eine weitere Verlängerung bis zu vier Jahren, ohne dass die Dauer mit Ermittlungshandlungen begründet werden muss, ermöglicht es, Untersuchungshaft als Strafhaft zu missbrauchen.

Wir sind erleichtert, dass Gabriele Kanze freigelassen wird. Diese Freilassung erfolgt 2 Jahre und acht Monate zu spät.

Madrid, den 29.11.2004

Marion Seelig(MdA), Stellvertretende Vorsitzende der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Silke Studzinsky, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und Berliner Strafverteidigervereinigung

Constanze Lindemann, Vorsitzende ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Berlin-Brandenburg

Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Bremer Rechtsanwalt

Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, Komitee für Grundrechte und Demokratie

Otto Pfeiffer, Botschafter a..D.

Marcel Bosonnet, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und Anwalt in Zürich


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