Solidarität mit Gabriele Kanze! Informationen zum Prozess in Madrid am 29.11.2004 |
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Erklärung der internationalen Delegation zum Ende des Verfahrens gegen Gabriele Kanze Der Prozess gegen die deutsche Staatsangehörige Gabriele Kanze, der heute am 29.11.04 vor der Audiencia Nacional in Madrid begann, endete nach nur wenigen Stunden mit der Entscheidung, sie nach 2 Jahren und acht Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Sie wurde zu einer Strafe von 2 Jahren und acht Monaten verurteilt, die durch die bereits erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbüßt ist. Damit entspricht der vom Gericht festgestellte Schuldumfang „rein zufällig“ der Dauer der bereits erlittenen Haft. Dieses Ergebnis kam zustande, weil die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn anbot, wesentliche Teile der Anklage fallen zu lassen, nämlich Waffen-und Sprengstoffbesitz, wenn Gabriele Kanze auf eine weitere Beweisaufnahme verzichten und eine Verurteilung wegen Unterstützung einer „bewaffneten Bande“ akzeptieren würde. Im Gegenzug dafür sollte sie sofort freigelassen werden. Die Strafe sollte der bereits erlittenen Haftdauer entsprechen. Dieses Angebot kam, ohne dass sich an dem zugrunde liegenden Sachverhalt irgendetwas geändert hatte. Es blieb der Anklagevorwurf der Unterstützung einer bewaffneten Bande, für den das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Jahren vorsieht. Da die Tat auf Bitten ihres Freundes und jetzigen Ehemannes begangen worden sein soll, reduzierte das Gericht diese Mindeststrafe. Gabriele Kanze und ihre Verteidigerinnen haben dieses Angebot akzeptiert. Die Erfahrung vor dem spanischen Sondergericht Audiencia Nacional zeigt, dass eine Verurteilung selbst aufgrund einer einzigen unter Folter erpressten Aussage übliche Praxis ist. Damit war das Risiko einer Verurteilung zu einer wesentlich höheren Strafe zu groß.
Wir sind erleichtert, dass Gabriele Kanze freigelassen wird. Diese Freilassung erfolgt 2 Jahre und acht Monate zu spät. Madrid, den 29.11.2004 Marion Seelig(MdA), Stellvertretende Vorsitzende der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Silke
Studzinsky, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
und Berliner Strafverteidigervereinigung
Constanze
Lindemann, Vorsitzende ver.di Fachbereich Medien, Kunst und
Industrie Berlin-Brandenburg Dr.
Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte und Bremer Rechtsanwalt Prof.
Dr. Wolf-Dieter Narr, Komitee für Grundrechte und Demokratie Otto
Pfeiffer, Botschafter a..D. Marcel
Bosonnet, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und
Anwalt in Zürich |
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