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Informationen zum Prozess in Madrid am 29.11.2004




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Erklärung der Kommission zur Beobachtung des Prozesses gegen Gabriele Kanze in Spanien

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Unrecht verhindern!

KOMMISSION ZUR BEOBACHTUNG
DES PROZESSES GEGEN GABRIELE KANZE IN SPANIEN

Am 29.November 2004 wird vor dem spanischen Sondergericht Audiencia Nacional in Madrid der Prozess gegen die deutsche Staatsbürgerin Gabriele Kanze beginnen.

Gabriele Kanze wurde im März 2002 in der Schweiz verhaftet und im Januar 2003 an das Königreich Spanien ausgeliefert, wo sie seither in Untersuchungshaft sitzt. Sie wird der Unterstützung einer „bewaffneten Bande“ sowie der Lagerung von Kriegswaffen und Sprengstoff angeklagt. Die strafbare Handlung, die ihr konkret vorgeworfen wird, ist die Anmietung einer Wohnung in Barcelona im Jahr 1993, in der sich später Mitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA aufgehalten haben sollen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von insgesamt mindestens 22 Jahren Haft.

Wir – Abgeordnete, Mitglieder und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, Strafverteidigervereinigungen und Gewerkschaften aus Deutschland – halten es für dringend geboten öffentlich zu prüfen, ob der Angeklagten das Recht auf ein faires Verfahren gewährt wird. Wir werden den Prozess gegen Gabriele Kanze beobachten.

Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil wir feststellen mussten, dass bei der Anklageerhebung durch die spanische Generalstaatsanwaltschaft auf Aussagen zurückgegriffen wurde, die unter Folter entstanden sind; dass aber andererseits entlastende Umstände, Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse nicht berücksichtigt wurden.

Dies sind insbesondere:

Zeugenaussagen

Mehrere Personen versichern, dass sich Gabriele Kanze zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Straftat 1994 nicht in Barcelona aufhielt, sondern in Berlin studierte und arbeitete.

Urteile

Der Ehemann von Gabriele Kanze, Benjamin Ramos Vega: Er wurde 1997 im gleichen Verfahrenskomplex ebenfalls angeklagt, eine Wohnung in Barcelona angemietet zu haben, in der sich später ETA-Mitglieder aufhielten. Er wurde zwar auf Grund anderer Delikte verurteilt, aber in diesem Anklagepunkt mit der Begründung freigesprochen, dass die Anmietung einer Wohnung keine strafbare Handlung darstelle, wenn Dritte zu einem späteren Zeitpunkt ohne Wissen des Mieters dort Waffen und Sprengstoff lagerten.

Ermittlungsergebnisse

Die spanischen Strafverfolgungsorgane traten das Ermittlungsverfahren gegen die in Berlin wohnhafte Gabriele Kanze an Deutschland ab. Das Bundeskriminalamt führte eine umfangreiche Ermittlung auch in Spanien. 1998 wurde dieses Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt.

Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ muss immer und ohne Einschränkung gelten. Im Licht der Tatsachen sind Zweifel an der Schuld von Gabriele Kanze besonders angebracht. Gabriele Kanze hat bereits zwei Jahre und sieben Monate in Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbracht. Wegen des gegen sie geführten Ermittlungsverfahrens kann sie seit 1997 ihren in Spanien inhaftierten Ehemann nicht besuchen. Mit einer vorbehaltlosen Beweiswürdigung kann das Gericht entstandenes Leid nicht wieder gut machen; wohl aber verhindern, dass Gabriele Kanze ein noch größeres Unrecht zugefügt wird.

Berlin, den 17.11.2004 – Marion Seelig (MdA)
Stellvertretende Vorsitzende der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Berlin, den 17.11.04 – Silke Studzinsky
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und Berliner Strafverteidigervereinigung

Berlin, den 18.11.2004 – Constanze Lindemann
Vorsitzende ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Berlin-Brandenburg

Bremen, den 18.11.2004 – Dr. Rolf Gössner
Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Bremer Rechtsanwalt

Berlin, den 18.11.2004 – Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr
Komitee für Grundrechte und Demokratie

Berlin, den 18.11.2004 – Dr. Otto Pfeiffer
Botschafter a.D

Zürich, den 18.11.2004 – Marcel Bosonnet
Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und Rechtsanwalt in Zürich

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