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Jahresbericht 2003 von Amnesty International über Spanien


Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

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Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien
Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I.
Regierungschef: José María Aznar López
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut unterzeichnet

Die baskische bewaffnete Gruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA) zeichnete für eine Reihe von Bombenanschlägen und Schusswaffenattentaten verantwortlich, die mehrere Menschenleben forderten. In zahlreichen Vorwürfen war von Folterungen und Misshandlungen durch Polizeibeamte und Angehörige der paramilitärischen Guardia Civil die Rede. Derartige Anschuldigungen wurden unter anderem von Einwanderern und ausländischen Staatsbürgern sowie von Personen erhoben, die – meist wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ETA – von der Außenwelt abgeschnitten in Gewahrsam gehalten wurden. Der UN-Ausschuss gegen Folter drückte seine tiefe Besorgnis über die Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt aus. Ferner wurde über Misshandlungen in den Gefängnissen des Landes und über unmenschliche und erniedrigende Bedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen für neu eingetroffene Einwanderer berichtet. Unbegleitete ausländische Minderjährige, zum größten Teil marokkanischer Herkunft, gaben an, in einigen Aufnahmezentren misshandelt und sexuell missbraucht worden zu sein. Gerichte sprachen mehrere Beamte mit Polizeibefugnissen der Folterung oder Misshandlung, darunter auch der sexuellen Gewalt gegenüber Immigrantinnen, schuldig. Für die Dauer ihres Berufungsverfahrens blieben die Verurteilten jedoch vorläufig auf freiem Fuß. Es bestand weiterhin Anlass zu der Sorge, dass durch einige Gerichtsbeschlüsse der Straflosigkeit Vorschub geleistet wurde.

Hintergrundinformationen

Fünf Personen wurden von der ETA getötet. Zu den Opfern zählten der sozialistische Stadtrat Juan Priede Pérez, der im März in Orio (Guipúzcoa) erschossen wurde, sowie Silvia Martínez Santiago, ein etwa dreijähriges Mädchen, das bei der Explosion einer Autobombe vor einer Kaserne der paramilitärischen Polizei Guardia Civil in Santa Pola (Alicante) im August ums Leben kam. Bis zu 90 Menschen wurden bei verschiedenen Anschlägen der ETA verletzt. Im September erklärte die ETA Büros und Treffen der Volkspartei und der Sozialistischen Partei zu »militärischen Zielen«. Außerdem sprach sie gegenüber Parteiaktivisten Morddrohungen aus. Vor dem Hintergrund verstärkter grenzüberschreitender Kooperationsbemühungen mit Frankreich wurden mehrere Initiativen gegen die ETA eingeleitet und zahlreiche der Mitgliedschaft in der Organisation verdächtige Personen festgenommen.

Im August ordnete ein Untersuchungsrichter des Nationalen Gerichtshofs die Suspendierung aller politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten der baskischen nationalistischen Partei Batasuna für einen Zeitraum von drei Jahren an, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf fünf Jahre. Zwar hatte die Partei als legale parlamentarische Gruppierung fungiert, nach Auffassung des Richters war sie jedoch integraler Bestandteil der ETA. Dieser Vorwurf wurde von der Batasuna zurückgewiesen. Auf Antrag des Parlaments reichte die Regierung beim Obersten Gericht einen Antrag auf Verbot der Batasuna ein. Der Generalstaatsanwalt stellte beim Obersten Gericht einen separaten Antrag auf Auflösung der Partei. Der Entscheidung des Untersuchungsrichters war eine Gesetzesänderung über politische Parteien vorausgegangen, der zufolge eine politische Partei verboten werden kann, wenn sie die demokratischen Prinzipien und die durch die Verfassung geschützten Werte nicht achtet.

Im November führte der Verteidigungsminister »die massive illegale Einwanderung« als eine Bedrohung für die nationale Sicherheit an. Berichte über steigende Kriminalitätsraten wurden von Regierungsbehörden ebenfalls mit der illegalen Einwanderung in Zusammenhang gebracht.

Im November verurteilte das spanische Parlament erstmals das Regime unter General Franco (1939–1975) und unterstützte Initiativen zur Wahrung des Andenkens der Opfer des Bürgerkriegs von 1936 bis 1939. Zu den Initiativen gehörte die Exhumierung von Massengräbern mit über 30 000 Toten, bei denen es sich überwiegend um Republikaner handeln soll.

Rassistisch motivierte Folterungen und Misshandlungen

Im April startete amnesty international eine Kampagne, um die Behörden zur Erarbeitung einer nationalen Strategie gegen Rassismus zu drängen. In einem gleichzeitig veröffentlichten umfangreichen Bericht kam die Organisation zu dem Schluss, dass Beschwerden über rassistisch motivierte Misshandlungen häufig und weit verbreitet waren. Trotz bestehender Gesetze und Verhaltenskodizes, die vor Diskriminierung und Willkür schützen sollen, war die Erstellung so genannter Rassenprofile eine allgemeine Erscheinung. Diskriminierende Personenkontrollen hatten Misshandlungen und anderweitige Übergriffe durch Beamte gegenüber Menschen ausländischer Herkunft zur Folge. Insbesondere ausländische Frauen ohne Ausweispapiere liefen Gefahr, in der Haft Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch zum Opfer zu fallen. Einwanderer, die abgeschoben werden sollten, wurden weder mit Respekt behandelt, noch zeichneten sich ihre Verfahren durch Transparenz aus. Angehörige ethnischer Minderheiten und ausländische Staatsbürger waren auf besondere Weise durch den Umstand betroffen, dass Rechtsverstöße meist nicht geahndet wurden.

Der Innenminister versicherte gegenüber amnesty international, dass sich die Regierung, die Justiz und die Behörden mit Polizeiaufgaben in höchstem Maße für die Bekämpfung des Rassismus einsetzen würden. Faktisch stritt er damit ab, dass Rassismus unter den Beamten ein Problem darstellt. Zum Bericht von amnesty international äußerte er sich nur unkonkret. Im Juni trat der Minister vor einen Parlamentsausschuss, um zu umfangreichen Fragen hinsichtlich des Berichts Stellung zu nehmen. Er räumte ein, dass es zwar Fälle von Misshandlungen gegeben habe, diese jedoch »vereinzelt« aufgetreten seien. Einige Abgeordnete baten die Regierung eindringlich, den im Bericht enthaltenen Empfehlungen hinsichtlich der Erarbeitung eines nationalen Plans zur Bekämpfung von Rassismus ebenso nachzukommen wie zahlreichen anderen konkreteren Vorschlägen, die amnesty international unterbreitet hatte.

Im November gab der UN-Ausschuss gegen Folter bei der Prüfung des vierten periodischen Berichts der spanischen Regierung über die innerstaatliche Umsetzung der UN-Konvention gegen Folter seiner Sorge angesichts von Meldungen über rassistisch motivierte Misshandlungen an Einwanderern sowie über Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch Ausdruck. Der Ausschuss sprach die Empfehlung aus, die Tatmotive, anhand derer Folter im spanischen Strafgesetzbuch definiert wird, um das Tatmotiv »Diskriminierung jeglicher Art« zu erweitern.

Claudia Peña Ureña und ihre Schwester Brunilda Ureña Ureña, Staatsangehörige der Dominikanischen Republik, gaben an, dass zwei Beamte der Nationalpolizei sie im März angegriffen und mit rassistischen Äußerungen beschimpft hätten. Die Polizisten waren wegen eines Tumults bei einer Geburtstagsfeier, auf der auch mehrere kleine Kinder anwesend waren, nach Torrejón de Ardoz gerufen worden. Berichten zufolge wurde Claudia Peña auf den Boden geworfen, mit Tritten ins Gesicht und auf den Kopf traktiert und später niedergetrampelt. Ihr Vater gab an, dass ihm beim Versuch, eine Anzeige zu erstatten, die Polizei erklärt habe, dass dies nicht möglich sei. Nachdem er Berichten zufolge Beschimpfungen, Bedrohungen, Tritte und Schläge hinnehmen musste, wurde er mit Gewalt aus der Polizeistation entfernt. Aus einem medizinischen Gutachten ging hervor, dass Claudia Peña »multiple Prellungen« davongetragen hatte. Im Mai wurden die beiden Frauen von der Anklage des »Ungehorsams gegenüber Behörden« durch ein Gericht freigesprochen. Ein separates für September angesetztes Gerichtsverfahren, bei dem über die von den beiden Frauen erhobenen Misshandlungsvorwürfe verhandelt werden sollte, wurde vertagt, weil die Beamten Berichten zufolge im Urlaub waren. Im Dezember wurden die Polizeibeamten aufgrund unzureichender Beweise freigesprochen, unter anderem wegen des Versäumnisses von Zeugen, vor Gericht zu erscheinen.

Im März wurde ein Angehöriger der Nationalpolizei wegen eines 2001 in Valladolid verübten sexuellen Übergriffs auf »J«, eine kolumbianische Frau, zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Ein weiterer Beamter der Nationalpolizei wurde im April zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er 1998 Miriam Rosa Verástegui Templo, eine Frau aus Peru, sexuell angegriffen hatte. In Bezug auf »J« stellte das Gericht fest, dass sie sich aufgrund ihrer ungeklärten Situation in Spanien gegenüber dem Polizeibeamten in einer besonders schwachen Lage befunden habe. Da beide Polizisten gegen ihre Verurteilung Berufung einlegten, blieben sie vorläufig auf freiem Fuß.

Haft ohne Kontakt zur Außenwelt

Viele Menschen, die wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ETA ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wurden, gaben an, dass sie von Angehörigen der Guardia Civil oder Polizeibeamten gefoltert und misshandelt worden seien. Im August und September wurden mehrere Personen, die im Zusammenhang mit der der ETA zugeschriebenen baskischen Kampagne »kale borroka« (Straßenkampf) festgenommen worden waren, Berichten zufolge bis zu vier Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Einige von ihnen erhoben den Vorwurf, dass sie geschlagen, sexuell belästigt, bis zur Erschöpfung zu körperlichen Übungen gezwungen und mit der so genannten »bolsa«-Methode, bei der Plastiktüten über den Kopf gestülpt und festgezogen werden, fast zum Ersticken gebracht worden seien.

Im November gab der UN-Ausschuss gegen Folter seiner tiefen Besorgnis darüber Ausdruck, dass durch die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt der Einsatz von Folter erleichtert werde. Der Ausschuss sprach unter anderem die Empfehlung aus, Verhöre, die von Angehörigen der Polizei und der Guardia Civil geführt werden, auf Video aufzuzeichnen und die Aufnahmen anschließend dem zuständigen Richter zuzuleiten. Zu den weiteren Empfehlungen des Ausschusses gehörte die Einführung einer gemeinschaftlichen Untersuchung der ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft befindlichen Personen durch einen von offizieller Seite ernannten Rechtsmediziner und einen Arzt ihres Vertrauens.

Die Anwälte von Unai Romano Igartua, der angegeben hatte, im September 2001 gefoltert worden zu sein, legten Widerspruch gegen einen Beschluss vom Juli ein, mit dem eine entsprechende Klage gegen drei Angehörige der Guardia Civil abgewiesen worden war. Während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt war der Kopf von Unai Romano Igartua so stark angeschwollen, dass man ihn praktisch nicht mehr wiedererkannte und er vorübergehend sein Sehvermögen verlor. Die Schwellungen waren offenkundig durch schwere Schläge durch Angehörige der Guardia Civil verursacht worden. Die Guardia Civil hingegen behauptete, Unai Romano Igartua habe sich die Verletzungen selbst zugefügt.

Im März befand ein Untersuchungsrichter, dass Iratxe Sorzabal Diez, eine der Mitgliedschaft in der ETA verdächtigte Frau, nicht von Angehörigen der Guardia Civil körperlich gefoltert worden sei. Allerdings, so der Richter, könnte sie bei dem fraglichen Vorfall im Jahr 2001 bedroht und belästigt worden sein. Iratxe Sorzabal legte Widerspruch ein.

Unbegleitete ausländische Kinder

Im Mai kritisierte amnesty international nachdrücklich eine von der Regierung der autonomen Stadt Melilla abgegebene Erklärung, sie wolle den in die Stadt einreisenden, unbegleiteten Kindern zukünftig keinen Schutz mehr bieten. Die Organisation bekräftigte ihren bereits früher an die spanische Regierung und die regionalen und autonomen Regierungen gerichteten Appell, internationale Standards hinsichtlich der Fürsorge und dem Schutz für unbegleitete Kinder einzuhalten. Im Juni erklärte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, dass er »über die Bedingungen, unter denen unbegleitete ausländische Kinder leben müssen, zutiefst bestürzt« sei. Er sprach die Empfehlung aus, dass die spanischen Behörden vordringlich neun Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für die Kinder ergreifen sollten. Hierzu gehörten unter anderem die Verhinderung unrechtmäßiger Ausweisungen und die effektive Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen.

Aufgrund des negativen Aufsehens, das die Situation marokkanischer Kinder in der Öffentlichkeit hervorgerufen hatte, und des Antrags der Staatsanwaltschaft beim Oberen Gericht von Málaga, viele der Ausweisungen aus Melilla wegen Unrechtmäßigkeit auszusetzen, kam es im Berichtsjahr zu einer beträchtlichen Abnahme derartiger Ausweisungen. Des Weiteren wurde von Verbesserungen der Bedingungen in einigen Aufnahmeeinrichtungen berichtet. Im Juni und Juli wurden jedoch Vorwürfe über den missbräuchlichen Einsatz einer »Strafzelle« im Zentrum Fuerte de la Purísima in Melilla erhoben. Einige Kinder gaben an, dass sie wegen disziplinarischer Vergehen geschlagen und in die Zelle, die winzig, dreckig und fensterlos war, eingesperrt worden seien. Ein Lehrer und ein Sicherheitsbeamter wurden bezichtigt, Kinder in der Zelle geschlagen und andere Kinder zu Gewaltakten ermutigt zu haben. Später ordnete der Staatsanwalt von Málaga die Schließung der »Strafzelle« an. Es wurden gerichtliche Untersuchungen zur Aufklärung der Vorwürfe und der Beschwerden einzelner Kinder eingeleitet, die geltend gemacht hatten, körperlich misshandelt und sexuell belästigt worden zu sein.

Im Dezember wurde das Aufnahmezentrum La Montañeta in Las Palmas de Gran Canaria, das Berichten zufolge von einem Staatsanwalt als »Hölle« beschrieben worden war, geschlossen, nachdem sich mehrere Kinder darüber beschwert hatten, dass sie misshandelt, vergewaltigt und von älteren Insassen sexuell missbraucht worden seien. Ferner wurde von Angriffen auf Pfleger und Lehrer berichtet. Es bestand Anlass zur Sorge, dass die konfliktträchtige Situation in den Einrichtungen auf den Kanarischen Inseln – hierzu zählte auch das Übergangslager in Puerto del Rosario auf Fuerteventura – Zündstoff für politischen Druck liefern könnte, Kinder wieder in verstärktem Maße gegen ihren Willen in ihre Heimat zurückzuführen.

Gefängnisse und Untersuchungshaftanstalten

Es lagen Berichte über wachsende Spannungen in Gefängnissen des Landes, gewaltsame Auseinandersetzungen unter den Insassen und Misshandlungen durch das Wachpersonal vor. Salto del Negro in Las Palmas de Gran Canaria gehörte zu denjenigen Gefängnissen, die Berichten zufolge stark überbelegt waren. Im Mai kam es in der Strafvollzugsanstalt Quatre Camins in Katalonien zu schweren Ausschreitungen, an denen bis zu 130 Gefangene beteiligt waren. Dabei wurden Berichten zufolge sechs Insassen und fünf Justizvollzugsbeamte verletzt. Im Juni bat amnesty international die katalanische Regierung um Informationen über konkret erhobene Misshandlungsvorwürfe sowie über Maßnahmen zum Abbau der Überbelegung. Im Oktober antwortete die katalanische Regierung, dass es in Katalonien – wie in ganz Europa – zu einem »spektakulären Anstieg« der Zahl der Gefängnisinsassen gekommen sei. Dieser sei teilweise durch die nationale Strafrechtspolitik und teilweise durch den »stetigen Zuwachs an ausländischen Staatsbürgern« verursacht worden, die 28 Prozent der Gefängnisinsassen ausmachten. Die katalanische Regierung erklärte, dass sie ihre Zustimmung gegeben habe, große Summen für den Bau von Gefängnissen auszugeben.

Im Laufe des Berichtsjahres gab die hohe Zahl afrikanischer Einwanderer, die an den Stränden der Kanarischen Inseln ankamen, aus humanitären Gründen Anlass zur Sorge. Im März protestierten sieben Organisationen, darunter amnesty international, gegen die »nicht akzeptablen Bedingungen«, unter denen Einwanderer in den Übergangslagern im alten Flughafengebäude von Fuerteventura leben mussten, wie auch gegen die Schwierigkeiten, die sie bei der Kontaktaufnahme zu Anwälten hatten. Später wurden zwecks Abbau der Überbelegung neue Einrichtungen eröffnet, die jedoch ebenfalls unangemessen erschienen. Die Behörden erkannten an, dass die Übergangslager ernsthafte Probleme verursachten, und planten neue Maßnahmen.

Recht auf friedlichen Protest

Im Vorfeld zu zwei in Spanien abgehaltenen Gipfeltreffen der Europäischen Union (EU), von denen eines im März in Barcelona und das zweite im Juni in Sevilla stattfand, forderte amnesty international die Behörden auf sicherzustellen, dass die Polizei während der Demonstrationen das Recht auf friedlichen Protest respektiert. Ferner äußerte die Organisation ihre Besorgnis darüber, dass die Behörden die Grenzen geschlossen hatten, um einige Demonstranten mit offensichtlich friedlichen Absichten an der Einreise ins Land zu hindern. Damit verstießen sie gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Nach der Suspendierung der Batasuna erließ ein Untersuchungsrichter im September einen Gerichtsbeschluss, durch den der Geltungsbereich des Verbots »jeglicher Versammlung oder Demonstration« mit Bezug zu Batasuna oder deren Suspendierung erweitert worden zu sein schien. In einem weiteren Gerichtsbeschluss hieß es Berichten zufolge, dass Demonstrationen von anderen Parteien oder Privatpersonen nicht unter das Verbot fielen. Der genaue Geltungsbereich des Verbots blieb jedoch unklar. amnesty international drängte die spanischen und baskischen Behörden sicherzustellen, dass die jüngsten rechtlichen Schritte die Rechte auf Meinungsfreiheit und friedlichen Protest im Baskenland nicht einschränkten.

Berichte und Missionen von
amnesty international

Berichte

Spain: Crisis of identity – race-related torture and ill-treatment by state agents (ai-Index: EUR 41/001/2002)

Spain: A Briefing for the UN Committee against Torture (ai-Index: EUR 41/012/2002)

Spain: A Briefing for the UN Committee against Torture – Update (ai-Index: EUR 41/014/2002)

Concerns in Europe, January–June 2002: Spain (ai-Index: EUR 01/007/2002)

Missionen

Vertreter von amnesty international besuchten Spanien im April und Oktober, unter anderem um der Öffentlichkeit den Bericht Crisis of identity vorzustellen.


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